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Lohnsteuerklassen

Lohnsteuerklassen steuern den monatlichen Abzug. Sie setzen nicht die Einkommensteuer fest, die das Finanzamt am Ende festsetzt.

Genauer erklärt

Stand 2026: § 38b des Einkommensteuergesetzes ordnet die Klassen I bis VI zu. Grobe Linien sind: I für viele Alleinstehende, II für Alleinerziehende unter weiteren Voraussetzungen, III und V als Kombination bei Ehe oder Lebenspartnerschaft, IV wenn beide diese Kombination nicht wählen, VI für ein weiteres Dienstverhältnis. Ein Faktor zur Klasse IV ist ein eigener Wahlschritt. Finmon ordnet niemanden einer Klasse zu.

Hintergrund

Ein Wechsel ändert den monatlichen Abzug und damit oft die spätere Erstattung oder Nachzahlung. Die Tarifvorschrift bleibt dieselbe. Die Klasse ist kein Rabatt. Wechsel und Faktor laufen über das Verfahren der Finanzverwaltung, elektronisch oft über ELSTER. Finmon stellt keinen Antrag.

Ein Beispiel

Ein Paar wechselt von IV und IV zu III und V. Im Monat kommt bei einer Person mehr an, bei der anderen weniger. Die Jahresteuer des Paares folgt weiter dem Tarif und der Veranlagung, nicht dem Etikett der Klasse. Finmon rechnet das Paar nicht.

Häufiges Missverständnis

Die günstigere Klasse senkt die Steuer, die das Gesetz auf das Einkommen legt.

Sie ändert, wie viel im Monat einbehalten wird. Die festgesetzte Steuer folgt dem Tarif und den Einkünften.

Quelle: EStG § 38b. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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