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Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein deutscher Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er ist kein Live-Kontostand in Finmon und kein britischer ISA-Freibetrag.

Genauer erklärt

Bildungs-Schnappschuss 2023–2026, nächste Prüfung laut nextReview: 1.000 € für einzeln veranlagte Personen, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ist eine versionierte Angabe, kein API-Abruf.

Hintergrund

Banken können den Betrag über einen Freistellungsauftrag vorab berücksichtigen; sonst kann die Veranlagung greifen. Werbungskosten sind in diesem Pauschbetrag typischerweise abgegolten. Finmon verteilt keine Aufträge und prüft nicht, ob dein Freistellungsauftrag passt. Quelle: BMF / EStG.

Ein Beispiel

Schnappschuss: 800 € Zinsen im Jahr bei Einzelveranlagung liegen unter 1.000 €. Ob Steuer abgeführt wird, hängt unter anderem vom Freistellungsauftrag und vom übrigen Kapitalertrag ab — nicht von einem Finmon-Livewert.

Häufiges Missverständnis

Die 1.000 € in der App sind der tagesaktuelle gesetzliche Wert aus einer Schnittstelle.

Es ist ein Schnappschuss 2023–2026 mit Review-Termin, kein Live-API und kein ISA.

Quelle: BMF / § 20 Abs. 9 EStG · Sparer-Pauschbetrag (2023–2026). Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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Kurz zum Einstieg

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