Wohnen · Rechtsraum DE
Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenvorauszahlungen sind Abschläge auf Betriebskosten. Einmal im Jahr stellt die Abrechnung die Vorauszahlungen dem tatsächlichen Aufwand gegenüber.
Genauer erklärt
Welche Kosten auf Mietende umgelegt werden dürfen, listet die Betriebskostenverordnung. Nicht jede Ausgabe des Vermieters steht auf dieser Liste. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein: Zeitraum, Verteilerschlüssel, Gesamtkosten und der Anteil der Wohnung. Finmon prüft keine Abrechnung.
Hintergrund
Stand Gesetzestext BGB § 556 Absatz 3: Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, und die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Danach ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben oder eine Nachzahlung ist das Ergebnis dieser Abrechnung, kein neues Mietverhältnis. Zum Prüfen der Posten ist der Mieterverein eine Anlaufstelle.
Ein Beispiel
Die vorausgezahlten Raten eines Jahres liegen über den umlagefähigen Kosten der Wohnung. Die Differenz ist ein Guthaben. Liegen sie darunter, ist es eine Nachzahlung. Ob jeder Posten umlagefähig ist, prüft nicht Finmon.
Häufiges Missverständnis
Eine Nachzahlung ist eine Mieterhöhung und gilt automatisch für alle künftigen Monate.
Die Nachzahlung gleicht ein abgelaufenes Jahr aus. Die künftige Vorauszahlung kann angepasst werden, das ist ein anderer Schritt als die Abrechnung selbst.
Quelle: BGB § 556 und BetrKV. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.