Schutz & Sicherheit · Rechtsraum CH
Einlegerschutz (Schweiz)
Die Schweiz hat einen eigenen Einlegerschutz, kein EU-Entschädigungssystem. Bildungs-Snapshot: gesicherte Guthaben bis 100.000 Franken je Kundin bzw. Kunde und Bank. Finmon berechnet das nicht. Das ist nicht die deutsche EdB.
Genauer erklärt
esisuisse ist die Selbstregulierungsorganisation der Banken in der Schweiz. Fällt eine Bank in Konkurs, sind Kundenguthaben bis zum gesetzlichen Höchstbetrag geschützt. Zusätzlich müssen Banken in der Schweiz Vermögenswerte in Höhe von 125 % der privilegierten Einlagen halten; gesicherte Guthaben sind konkursrechtlich privilegiert. Die Auszahlung organisiert zuerst die vorhandene Liquidität der Bank, esisuisse finanziert nach, wenn sie nicht reicht.
Hintergrund
Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben sind nach esisuisse nicht durch die Einlagensicherung gedeckt, können aber bis 100.000 Franken privilegiert sein — das ist ein anderer Schutz als eine EdB-Entschädigung. Wertschriften im Depot sind keine Einlage. Stand 2026 — prüfe Betrag und Umfang auf esisuisse.ch. Deutsche EdB-Sätze und EU-Richtlinientexte dürfen hier nicht eingefügt werden.
Ein Beispiel
Du hast 80.000 CHF auf einem Schweizer Sparkonto. Bildungs-Snapshot: innerhalb von 100.000 CHF je Kunde und Bank (prüfen). Ein EdB-Merkblatt oder ein EU-Informationsbogen ersetzt esisuisse nicht.
Häufiges Missverständnis
Einlegerschutz in der Schweiz ist die deutsche Einlagensicherung mit CHF-Zeichen.
esisuisse und das Bankengesetz bilden ein Schweizer System mit Privilegierung und Nachfinanzierung. Finmon zahlt nicht aus.
Quelle: esisuisse · Einlegerschutz. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.