Investieren · Rechtsraum EU
Kontrahentenrisiko
Kontrahentenrisiko ist das Risiko, dass die andere Seite eines Vertrags nicht zahlt oder nicht liefert. Bei einem OGAW betrifft das vor allem Derivate außerbörslich und Leihe oder Repo.
Genauer erklärt
Die ESMA-Leitlinien verlangen, dass der Prospekt dieses Risiko und Interessenkonflikte beschreibt, wenn der Fonds solche Techniken nutzt. Risikopositionen aus außerbörslichen Derivaten und aus effizienter Portfolioverwaltung sind für die Grenze in Artikel 52 der OGAW-Richtlinie zusammenzurechnen. Sicherheiten können die Position mindern. Sie schaffen das Risiko nicht ab. Finmon nennt keine Gegenpartei.
Hintergrund
Neben Replikation, Risiko und Anleihen gelesen: bei einem Swap ist die Gegenpartei eine eigene Frage, neben den Papieren im Index. Bei einer Anleihe ist der Emittent die Seite, die Zins und Rückzahlung schuldet.
Ein Beispiel
Ein Fonds bildet einen Index per Swap ab. Die Gegenpartei schuldet die Indexentwicklung. Fällt sie aus, hilft der Prospekt nur soweit, wie Sicherheiten und Regeln reichen. Finmon bewertet die Gegenpartei nicht.
Häufiges Missverständnis
Wenn Sicherheiten da sind, gibt es kein Kontrahentenrisiko mehr.
Sicherheiten können die Position mindern. Die ESMA verlangt trotzdem, das Risiko zu beschreiben und die Positionen zusammenzurechnen.
Quelle: ESMA · ETF and UCITS guidelines. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.