Arbeit & Familie · Rechtsraum DE
Kindergeld
Kindergeld ist eine Familienleistung nach dem Einkommensteuergesetz. Die Familienkasse zahlt es. Das Finanzamt setzt es nicht als Lohn aus.
Genauer erklärt
Anspruch und Kreis der Berechtigten stehen in den §§ 62 folgende des Einkommensteuergesetzes. Stand 1. Januar 2026: Das Kindergeld beträgt einheitlich 259 Euro je Kind und Monat. Das melden das Bundeszentralamt für Steuern in der Fachaufsicht und das Merkblatt der Familienkasse. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt aus. Das Bundeszentralamt zahlt einzelne Anträge nicht selbst.
Hintergrund
Ob für ein bestimmtes Kind gezahlt wird, hängt an den Voraussetzungen, etwa am Alter und an der Ausbildung. Das prüft die Familienkasse. Im Steuerbescheid vergleicht das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Diese Günstigerprüfung macht das Finanzamt, nicht Finmon. Die App stellt keinen Antrag.
Ein Beispiel
Für zwei anspruchsberechtigte Kinder nennt der Stand vom 1. Januar 2026 zweimal 259 Euro im Monat. Ob beide Kinder die Voraussetzungen erfüllen, steht nicht in dieser Rechnung. Die Familienkasse entscheidet den Anspruch. Finmon kennt die Akte nicht.
Häufiges Missverständnis
Kindergeld und Kinderfreibetrag werden immer beide in voller Höhe ausgezahlt.
Das Kindergeld zahlt die Familienkasse. Ob der Freibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt. Es ist keine zweite Auszahlung obendrauf durch Finmon.
Quelle: BZSt · Fachaufsicht Familienkassen. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.