Investieren · Rechtsraum DE
Wertpapierdepot
Ein Depot verwahrt Wertpapiere. Es ist kein Girokonto und keine Einlage. Der Bestand gehört der Kundin oder dem Kunden, das Institut führt den Nachweis.
Genauer erklärt
Das Kreditwesengesetz beschreibt das Depotgeschäft als Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. In der Sammelverwahrung wird man Miteigentümer am Bestand derselben Gattung, nicht Eigentümer eines einzelnen Scheins in einem Tresor. Kauf, Verkauf und die Verwahrung sind verschiedene Schritte. Die BaFin erklärt das Depotgeschäft. Finmon eröffnet kein Depot.
Hintergrund
Ein Kursverlust bleibt ein Kursverlust. Die Verwahrung schützt nicht vor dem Markt. Sie ist auch nicht dasselbe wie die Einlagensicherung auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto. Was passiert, wenn das Institut Wertpapiere nicht herausgeben kann, ist die Frage der Anlegerentschädigung, ein anderes Modul. Finmon nennt keinen Anbieter.
Ein Beispiel
Du kaufst einen Fondsanteil. Das Geld verlässt das Verrechnungskonto, der Anteil erscheint im Depot. Der Anteil kann im Wert fallen, obwohl das Depot korrekt geführt wird. Zwei Risiken: die Verwahrung und der Markt. Finmon sieht keinen der beiden Bestände.
Häufiges Missverständnis
Was im Depot liegt, ist so sicher wie Geld auf dem Girokonto.
Die Stücke können im Kurs fallen. Die Verwahrung beantwortet nicht die Frage, was das Papier wert ist.
Quelle: BaFin · Merkblatt Depotgeschäft. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.