Geld im Alltag · Rechtsraum DE
Basiskonto
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Viele Verbraucher haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Es ist kein Kredit.
Genauer erklärt
§ 31 des Zahlungskontengesetzes gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einen Anspruch auf ein Basiskonto bei Instituten, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Das Institut kann in den Fällen ablehnen, die das Gesetz nennt, etwa wenn schon ein nutzbares Konto besteht oder eine Verurteilung im Zusammenhang mit dem Konto vorliegt. Die BaFin erklärt den Anspruch und nimmt Beschwerden in ihrer Rolle entgegen.
Hintergrund
Überweisungen, Lastschriften, eine Karte und Einzahlungen gehören zum Kern, je nach dem, was das Gesetz als Grundfunktionen beschreibt. Ein Dispo ist nicht Teil dieses Anspruchs. Finmon nennt kein Institut und stellt keinen Antrag. Wer abgelehnt wird, kann den Weg über die BaFin prüfen, statt eine zweite App zu fragen.
Ein Beispiel
Eine Bank lehnt ein normales Girokonto ab. Der Anspruch auf ein Basiskonto kann trotzdem bestehen, wenn die Ablehnungsgründe des Gesetzes nicht greifen. Ob sie greifen, prüft nicht Finmon. Die BaFin beschreibt, wie eine Beschwerde läuft.
Häufiges Missverständnis
Ohne Schufa-Note gibt es in Deutschland kein Konto.
Das Basiskonto ist ein gesetzlicher Weg zu einem Zahlungskonto, mit den Ablehnungsgründen, die § 31 nennt. Es ist kein Anspruch auf Kredit.
Quelle: ZKG § 31 und BaFin. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.