Finmon · Finanzwissen

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P-Konto

Ein Pfändungsschutzkonto schützt einen gesetzlichen Freibetrag auf dem Zahlungskonto vor der Pfändung. Es tilgt keine Schulden.

Genauer erklärt

§ 850k der Zivilprozessordnung regelt das Pfändungsschutzkonto. Jede Person darf nur eines führen. Der unpfändbare Grundbetrag deckt einen Lebensbedarf. Für Unterhaltsberechtigte kann ein höherer Betrag gelten, wenn eine Bescheinigung vorliegt. Stand 2026: Finmon nennt keinen Eurobetrag. Die Freigrenze wird bekannt gegeben und ändert sich. Die Umwandlung eines Kontos ist ein Schritt bei der Bank nach diesem Paragrafen.

Hintergrund

Ein P-Konto ist keine Schuldnerberatung und kein Insolvenzverfahren. Es hält einen Teil des Guthabens pfändungsfrei, solange die Voraussetzungen stimmen. Wer Schulden nicht mehr ordnen kann, findet bei der Schuldnerberatung eine unabhängige Stelle. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein anderer Weg. Finmon stellt keinen Antrag und nennt keine Beratungsstelle namentlich.

Ein Beispiel

Auf dem Konto liegt Lohn, und ein Gläubiger pfändet. Mit einem P-Konto bleibt der gesetzliche Freibetrag verfügbar, der Rest kann gepfändet werden. Ohne die Bescheinigung für Unterhalt gilt nur der unpfändbare Grundbetrag. Wie hoch er in Euro ist, steht in der aktuellen Bekanntmachung, nicht hier.

Häufiges Missverständnis

Mit dem P-Konto sind die Schulden erledigt.

Es begrenzt nur, was gepfändet werden kann. Die Forderungen bleiben, bis sie bezahlt, erlassen oder in einem anderen Verfahren geregelt sind.

Quelle: ZPO § 850k. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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