Steuern verstehen · Rechtsraum CH
Verrechnungssteuer (Schweiz)
Die eidgenössische Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer des Bundes, vor allem auf inländische Zinsen und Dividenden. Bildungs-Snapshot: 35 % auf bewegliche Kapitalerträge. Finmon deklariert nichts. Das ist nicht KESt, nicht Abgeltungsteuer und nicht ein UK-ISA.
Genauer erklärt
Du erhältst oft nur 65 % einer Dividende oder eines Zinses; 35 % gehen an die ESTV. Wer in der Schweiz wohnt und Einkommen sowie Vermögen ordentlich deklariert, kann die Steuer in der Regel zurückfordern oder mit kantonalen Steuern verrechnen. Die Steuer soll vor allem Hinterziehung erschweren, nicht dauerhaft Inländer belasten. Anspruch und Fristen stehen im VStG, nicht in Finmon.
Hintergrund
Ohne Deklaration kein Rückerstattungsanspruch. Personen im Ausland richten sich nach einem allfälligen Doppelbesteuerungsabkommen — Finmon prüft kein DBA. Meldeverfahren im Konzern und Spezialfälle bleiben außen vor. Eine deutsche Abgeltung oder eine österreichische Endbesteuerung hier einzusetzen wäre falsch. Finmon rechnet keine 35 % auf dein Depot.
Ein Beispiel
Eine Schweizer Aktie zahlt 100 CHF Dividende, 35 CHF Verrechnungssteuer werden einbehalten. Bildungsinhalt: der Abzug ist Bundesrecht. Ob und wie du ihn zurückerhältst, ist eine Deklarationsfrage bei ESTV/Kanton — nicht in Finmon.
Häufiges Missverständnis
Verrechnungssteuer ist die deutsche Abgeltungsteuer auf Schweizer Konten.
Es ist eine eidgenössische Quellensteuer mit Rückerstattung nach Deklaration. Finmon deklariert nichts.
Quelle: ESTV · Verrechnungssteuer. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.