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BAföG zurückzahlen

Schul-BAföG ist meist ein Zuschuss. An Hochschulen ist die Förderung oft halb Zuschuss und halb Darlehen. Zurückgezahlt wird das Darlehen.

Genauer erklärt

Stand Gesetzestext BAföG § 18: Die Darlehen sind nicht zu verzinsen. Wer einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschreitet, muss den noch offenen Betrag mit 6 Prozent im Jahr verzinsen, in den Grenzen, die der Paragraf nennt. Die Rückzahlung läuft in monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren. Wer 77 monatliche Raten in der geschuldeten Höhe gezahlt hat, dem erlässt das Gesetz die noch offene Schuld. Bei einer Hochschulausbildung ist die erste Rate fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Es gibt andere Darlehensarten mit anderen Regeln.

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsamt zieht den Darlehensanteil ein und erlässt den Bescheid über die Höhe. Finmon kennt keine Akte und nennt keinen persönlichen Restbetrag. Ob im konkreten Fall eine Freistellung oder eine andere Darlehensart gilt, steht in diesem Bescheid. Die App stellt keinen Antrag auf Freistellung.

Ein Beispiel

Jemand hat an einer Hochschule die Hälfte als Darlehen erhalten. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Tilgung in Raten von mindestens 130 Euro im Monat, wenn dieser Darlehenstyp gilt. Ein Bankdarlehen älterer Jahrgänge folgt anderen Fristen. Welcher Typ vorliegt, sagt das Bundesverwaltungsamt.

Häufiges Missverständnis

BAföG muss immer in voller Höhe und mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Der Zuschussanteil wird nicht zurückgezahlt. Der Darlehensanteil nach § 18 ist grundsätzlich zinslos. Nach 77 Raten in der geschuldeten Höhe erlässt das Gesetz die noch offene Schuld. Andere Darlehenstypen haben andere Regeln.

Quelle: BAföG §§ 17, 18. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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