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Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung ist ein eigener Vertrag neben dem Kredit. Ob der Kredit von ihr abhängen darf, richtet sich nach der Kreditart.

Genauer erklärt

Stand 1. Januar 2025, BaFin: Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen darf der Abschluss nicht mehr davon abhängen, dass eine Restschuldversicherung mit abgeschlossen wird. Seit demselben Tag gilt eine Karenz: die Versicherung kann frühestens eine Woche nach dem Kredit abgeschlossen werden. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen darf das Institut die Versicherung verlangen, muss ihre Kosten dann aber in den effektiven Jahreszins einrechnen. Finmon sagt zu keinem der beiden Verträge ja oder nein.

Hintergrund

Typische Bausteine heißen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Ob ein Ereignis zahlt, entscheiden Wartezeiten, Ausschlüsse und Höchstzeiten in den Bedingungen. Die Prämie kann die Finanzierung verteuern. Die Verbraucherzentrale kann ein konkretes Angebot einordnen. Finmon liest es nicht.

Ein Beispiel

Im Kreditgespräch liegt ein Vordruck für eine Restschuldversicherung. Der Kredit kann auch ohne diesen Vordruck zustande kommen. Ob die Police später bei Arbeitslosigkeit zahlt, steht in ihren Bedingungen und nicht auf dem Kreditantrag allein.

Häufiges Missverständnis

Ohne Restschuldversicherung gibt es keinen Verbraucherkredit.

Beim Allgemein-Verbraucherdarlehen darf der Kredit seit dem 1. Januar 2025 nicht von dieser Versicherung abhängen. Beim Immobilienkredit kann sie verlangt werden. Zwei Kreditarten, zwei Regeln.

Quelle: BaFin · Restschuldversicherung. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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