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PRIIPs-Basisinformationsblatt

Die PRIIPs-Verordnung schreibt ein kurzes Basisinformationsblatt vor. Es soll Kleinanlegern Art, Risiko, Kosten und mögliche Gewinne und Verluste zeigen. Es ist kein Werbetext.

Genauer erklärt

Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 legt Format und Inhalt fest und die Pflicht, das Blatt Kleinanlegern bereitzustellen, damit sie wesentliche Merkmale vergleichen können. Das Blatt muss sagen, dass es kein Werbematerial ist und die Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind. Szenarien darin folgen der Methode der Verordnung. Finmon rechnet sie nicht nach und füllt kein Formular aus.

Hintergrund

Neben Prospekt, Kosten, Risiko und ETF gelesen: das Blatt bündelt Pflichtangaben. Es ist keine Produktempfehlung und keine Ergebniszusage.

Ein Beispiel

Vor dem Abschluss liegt ein Basisinformationsblatt mit Risiko, Kosten und Szenarien. Der Werbesatz auf der Seite ist etwas anderes. Finmon wählt das Produkt nicht.

Häufiges Missverständnis

Das Basisinformationsblatt ist eine Empfehlung und die Szenarien sind versprochene Ergebnisse.

Die Verordnung schreibt ein kurzes, nicht werbliches Informationsblatt vor. Die Szenarien folgen einer Methode, sie sind keine Zusage.

Quelle: EUR-Lex · Regulation (EU) 1286/2014. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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