Geld im Alltag · Rechtsraum DE
Verträge kündigen
Laufende Verbraucherverträge lassen sich kündigen. Das ist nicht dasselbe wie ein Widerruf direkt nach dem Abschluss.
Genauer erklärt
§ 309 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs begrenzt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie lange bestimmte Dauerschuldverhältnisse über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen binden dürfen. Zu lange Erstlaufzeiten, zu lange stillschweigende Verlängerungen und zu lange Kündigungsfristen vor dem Ende sind in diesem Rahmen unwirksam. § 312k verlangt für bestimmte elektronisch geschlossene Verbraucherverträge einen Kündigungsbutton. Finmon drückt keinen Button.
Hintergrund
Stand Gesetzestext: Die Einzelheiten der Fristen stehen in § 309 Nummer 9 und gelten für Allgemeine Geschäftsbedingungen der beschriebenen Verträge, nicht für jeden Vertrag der Welt. Ein Widerruf ist ein anderes Recht mit einer kurzen Frist nach dem Abschluss. Wer einen konkreten Vertrag nicht einordnen kann, findet bei der Verbraucherzentrale eine Stelle dafür. Finmon versendet keine Kündigung.
Ein Beispiel
Ein Streaming-Vertrag verlängert sich still im Kleingedruckten. Ob diese Klausel an § 309 Nummer 9 scheitert, hängt an Laufzeit und Frist. Der Kündigungsbutton nach § 312k ist ein anderer Weg, wenn der Vertrag in den elektronischen Handel fällt. Finmon klickt ihn nicht.
Häufiges Missverständnis
Ein Vertrag im Internet läuft immer weiter, weil Kündigen unmöglich ist.
Frist und Form folgen Vertrag und Gesetz. Für bestimmte elektronische Verträge gibt es einen Kündigungsbutton. Unmöglich ist das nicht.
Quelle: BGB § 309 Nr. 9 und § 312k. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.