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Kfz-Haftpflicht und Kasko

Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden anderer und ist in Deutschland Pflicht. Kasko ist ein freiwilliger Vertrag für das eigene Auto.

Genauer erklärt

Das Pflichtversicherungsgesetz verlangt die Haftpflicht, bevor ein Fahrzeug am Verkehr teilnimmt. Teilkasko und Vollkasko sind keine Pflicht. Sie unterscheiden sich danach, welche Schäden am eigenen Auto der Vertrag nennt, etwa Glasschaden oder einen selbst verursachten Unfall. Die genauen Ereignisse stehen in den Bedingungen, nicht in einer Lernseite. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beschreibt die Marktstufen.

Hintergrund

Haftpflicht ersetzt nicht den Schaden an deinem eigenen Auto. Kasko ersetzt nicht automatisch jeden Schaden und ist keine Aussage über den Preis. Andere Länder kennen eine Pflichtversicherung für Fremdschäden und freiwillige Bausteine unter anderen Namen. Dieses Modul bleibt bei den deutschen Stufen. Finmon nennt keinen Versicherer und keine Prämie.

Ein Beispiel

Du beschädigst ein anderes Auto. Die Haftpflicht ist die Stufe, die diesen Fremdschaden tragen soll. Eine Beule nur an deinem eigenen Auto ist eine Frage der Kasko, falls ein solcher Vertrag besteht. Zwei Schäden, zwei Fragen.

Häufiges Missverständnis

Mit der Pflichtversicherung ist auch das eigene Auto in jedem Schadenfall abgedeckt.

Die Pflicht betrifft Schäden anderer. Schäden am eigenen Fahrzeug brauchen einen eigenen Vertrag, und auch der hat Grenzen.

Quelle: PflVG und GDV. Version 0.2.0 · Nächste Prüfung 2027-03-08. Finmon erklärt, berät aber nicht. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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